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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen von Brauch Energie, Bruchsalerstraße 24f, 76694 Forst

E-Mail: service@brauch-energie.de

 

(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Projektierer, Koordinator und organisatorischer Dienstleister. Eine eigene handwerkliche Ausführung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Projektierung, Planung, Koordination, Betreuung und organisatorischen Abwicklung technischer Projekte, insbesondere in folgenden Bereichen:

- Photovoltaik- und Speichersysteme
- Elektro- und Energietechnik
- Heizungs-, Klima- und Wärmepumpensysteme
- Ladeinfrastruktur und Energiemanagementsysteme
- sonstige gebäude- und energietechnische Anlagen

2.2 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

- technische und wirtschaftliche Beratung
- Vorplanung und Projektierung
- Angebotserstellung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Koordination und Terminabstimmung
- Kommunikation mit Netzbetreibern, Lieferanten und Fachunternehmen
- Unterstützung bei Anmeldungen, Dokumentationen und Förderprozessen
- organisatorische Projektbetreuung
- Support- und Serviceleistungen

2.3 Die technische, handwerkliche oder bauliche Ausführung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch selbstständige Fachunternehmen oder Subunternehmer.

2.4 Der Auftragnehmer schuldet keine eigene handwerkliche Ausführung von Installations-, Montage-, Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Dachdecker- oder sonstigen Bauleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.5 Soweit der Auftragnehmer Leistungen ausführender Fachunternehmen koordiniert oder vermittelt, handelt er ausschließlich als Projektkoordinator und nicht als ausführender Handwerksbetrieb.

2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Fachunternehmen, Lieferanten, Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

2.7 Der Auftragnehmer behält sich technische Änderungen vor, soweit diese aufgrund technischer Entwicklungen, Lieferfähigkeit oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind.


3. Leistungsänderung auf Wunsch des Auftraggebers (Change Request)

3.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers nach Vertragsschluss nachzukommen.

3.2 Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Textform.

3.3 Der Auftragnehmer wird gewünschte Änderungen auf Umsetzbarkeit prüfen und gegebenenfalls ein ergänzendes Angebot über Mehrkosten und Terminänderungen unterbreiten.

3.4 Die Durchführung geänderter Leistungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

3.5 Bereits die Prüfung eines Änderungsverlangens kann gesondert vergütet werden, sofern hierdurch ein erheblicher Aufwand entsteht.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücke zugänglich und sicher nutzbar sind.

4.3 Der Auftraggeber stellt erforderliche Strom-, Wasser- oder Internetanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung.

4.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

4.5 Entstehender Mehraufwand, insbesondere zusätzliche Termine, Wartezeiten oder Projektverschiebungen, kann gesondert berechnet werden.


5. Vergütung

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Individualvereinbarung.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber sämtliche Entsorgungs-, Genehmigungs-, Netzanschluss- oder Zusatzkosten.

5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen bei Material-, Energie-, Liefer-, Einkaufs-, Fracht- oder Lohnkosten ergeben.

5.5 Übersteigt die Preisänderung 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.6 Zahlungen sind unabhängig von möglichen Förderungen, Netzanschlüssen oder Inbetriebnahmen geschuldet, sofern die jeweils vereinbarten Leistungen erbracht wurden.


6. Abnahme

6.1 Sofern werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, erfolgt die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellungsmitteilung.

6.2 Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.

6.3 Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Rückmeldung oder wird die Anlage genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.

6.4 Teilabnahmen sind zulässig.

6.5 Die Abnahme bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer selbst geschuldeten Leistungen.


7. Kündigung

7.1 Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag ohne wichtigen Grund, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB bestehen.

7.2 Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

7.3 Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung zustehen.

7.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

8.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.

8.3 Für Leistungen ausführender Fachunternehmen oder Subunternehmer gelten deren jeweilige gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsregelungen.

8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder Schäden aus Leistungen ausführender Fachunternehmen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden vorliegt.

8.5 Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die von ihm selbst erbrachten Projektierungs-, Koordinations-, Beratungs- und Supportleistungen.


9. Leistungsfristen und Verzug

9.1 Leistungsfristen beginnen frühestens mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen.

9.2 Liefer- und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

9.3 Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Lieferengpässe, Netzbetreiberverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Materialmangel, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

9.4 Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10.2 Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.


11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die technische, handwerkliche oder bauliche Ausführung durch selbstständige Fachunternehmen oder Subunternehmer.

11.5 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

- Montage- oder Installationsmängel
- Lieferverzögerungen
- Netzanschlussverzögerungen
- Einschränkungen durch Netzbetreiber
- Ertragsabweichungen von Photovoltaikanlagen
- Förderzusagen oder Förderhöhen
- technische Einschränkungen durch Bestandsanlagen oder Gebäudesubstanz

11.6 Die Haftung beschränkt sich auf die vom Auftragnehmer selbst erbrachten Leistungen.


12. Datenschutz und Verschwiegenheit

12.1 Der Auftragnehmer behandelt sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich.

12.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

12.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass projektbezogene Daten an beteiligte Fachunternehmen, Netzbetreiber, Lieferanten oder Behörden weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

13.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

13.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen.

13.6 Vertragssprache ist Deutsch.


14. Verbraucherstreitbeilegung

14.1 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.2 Die Kontaktdaten des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweiligen Impressum bzw. Angebot.

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